Aktuelles

 


 

 

Frühjahrsblüher: Farbenprächtiges Naturschauspiel im Wald

 

(Wald und Holz NRW)

Das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe informiert:

Geschützte Pflanzen nicht pflücken oder ausgraben

Jedes Jahr im Frühling wachsen Frühjahrsblüher mit üppigen Blüten in unglaublicher Geschwindigkeit heran. Eine Grundregel für alle Waldbesuchenden lautet: Nur gucken, nicht anfassen! Denn viele der Frühjahrsblüher im Wald stehen unter Naturschutz und dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden. Andere sind hochgiftig und können durch den Verzehr teilweise schwere Vergiftungen verursachen. Die Pflanzen haben nur ein sehr enges natürliches Zeitfenster, in dem sie blühen und sich vermehren können. Nicht wenige Vorkommen sind verschwunden, weil die hübschen Pflanzen (z.B. Schlüsselblume; siehe Foto)verbotenerweise ausgegraben wurden, um sie im eigenen Garten anzusiedeln. "Dabei wachsen die meisten Pflanzen im Hausgarten gar nicht an, weil ihnen dort die spezifischen Bedingungen des Waldbodens fehlen", erklärt Andreas Roefs, Forstmann und Waldpädagoge im Regionalforstamt OWL. "Waldpflanzen gehören in den Wald und Gartenpflanzen in den Garten."

 

Wettrennen gegen die Zeit

Geschwindigkeit ist für die kleinen Blumen am Waldboden das Allerwichtigste. Dabei helfen ihnen Überwinterungsorgane wie Zwiebeln (beim Bärlauch), Knollen (beim Scharbockskraut) oder Wurzelstöcke (beim Buschwindröschen), in denen Nährstoffe und Energie gespeichert sind. Dadurch können die Pflanzen trotz der noch niedrigen Temperaturen im März und April schnell wachsen und Insekten, insbesondere Hummeln, Pollen und Nektar zur Verfügung stellen. Wenn im Mai durch die frisch belaubten Baumkronen nur noch wenig Tageslicht an den Boden dringt, können diese Pflanzen nicht mehr ausreichend Photosynthese betreiben. Deswegen ziehen sich die meisten wieder in die Erde zurück, speichern Energie und Nährstoffe in Zwiebeln, Knollen oder Wurzelstöcken und warten auf ihren nächsten Auftritt im kommenden Frühling. Einige Frühjahrsblüher, wie Kriechender Günsel, Waldmeister, Waldbingelkraut und Lungenkraut, behalten ihre Blätter auch im Schatten des belaubten Waldes. Obwohl dann nur etwa zwei Prozent der Sonnenstrahlen den Waldboden erreichen, können sie ihren Stoffwechsel entsprechend umstellen und auch in der lichtarmen Zeit ausreichend Photosynthese betreiben.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel

Natürlich gibt es auch Frühjahrsblüher, die weder giftig sind, noch unter Naturschutz stehen. Bärlauch gehört zu den beliebtesten Wildkräuterarten des Frühlings. Besonders gut und in großer Anzahl wächst er in halbschattigen Laub- und Auwäldern. Um den Lebensraum der Pflanzen langfristig zu schützen und nicht zu zerstören, sollte stets das richtige Maß gehalten werden. Es gilt die sogenannte Handstraußregel: Eine Portion für den Eigenbedarf zu ernten, ist in Ordnung. Dabei sollte jedoch besonders schonend vorgegangen werden, also ohne an den Pflanzen zu reißen oder sie abzuknicken. Aber Vorsicht: Im Naturschutzgebiet dürfen überhaupt keine Pflanzen gepflückt werden, egal ob sie geschützt sind oder nicht.

  

Verbreitete Frühjahrsblüher

Frühlings-Knotenblume, Märzenbecher (Leucojum vernum): Märzenbecher kommen manchmal flächendeckend vor und werden so zu Publikumsmagneten. Man findet die Pflanze auf frischen Böden mit guter Nährstoffversorgung. Der Märzenbecher ist gefährdet und gesetzlich geschützt.   

Busch-Windröschen (Anemone nemorosa): Teppiche von Busch-Windröschen bedecken oft den Frühlingswald. Gegen Abend schließt es seine Blüten. Es ist recht häufig in Buchen- und Eichenmischwäldern verbreitet, wenn die Böden nicht zu nährstoffarm sind. Sie nicht gefährdet und genießen auch keinen besonderen gesetzlichen Schutz. 

Gelbes-Windröschen (Anemone ranunculoides): Auch das Gelbe-Windröschen verbreitet sich mit Hilfe von Ameisen. Das Gelbe Windröschen ist giftig. Es ist nicht gefährdet und nicht besonders geschützt. 

Hohler Lerchensporn (Corydalis cava): Ab März beginnt der Lerchensporn zu blühen. Er hat sowohl weiße als auch rot-lila gefärbte Blüten. Er ist charakteristisch für nährstoffreiche Wälder wie beispielsweise die Hartholzaue. Der Name leitet sich von der hohlen Wurzelknolle ab. Der Hohle Lerchensporn ist nicht gefährdet und nicht besonders geschützt. 

Zweiblättriger Blaustern (Scilla bifolia): Kommt häufig in der Hartholzaue vor. Ähnlich dem Schneeglöckchen werden die Früchte durch Ameisen verbreitet. Blaustern, Goldstern, Lerchensporn und Gelbes Windröschen wachsen häufig zusammen am gleichen Standort.

Wald-Schlüsselblume (Primula elatior): Auf frischen bis feuchten, nährstoffreichen Böden findet sich die Wald-Schlüsselblume. Der Blütenstand, der an einen Schlüsselbart erinnert, war namensgebend. Die Wald-Schlüsselblume findet auch als Heilpflanze Verwendung. Wie andere Pflanzen auch, die eine lange Blütenröhre haben und bei denen sich der Nektar am Blütengrund befindet, können nur Insekten mit entsprechend langem Rüssel (Schmetterlinge, Hummeln) die Bestäubung vornehmen. Bienen mit ihren kurzen Rüsseln öffnen aber seitlich den Blütenkelch und gelangen so an den Nektar. Die Wald-Schlüsselblume ist besonders geschützt.  

Bärlauch (Allium ursinum):  Den Bärlauch kann man durch seinen intensiven Geruch erkennen. Häufig überzieht er flächendeckend den Frühlingswald. Von den bisher aufgeführten Pflanzen blüht der Bärlauch am spätesten. Erst gegen April überdecken die weißen Blütenstände ganze Waldböden. Er ist nicht geschützt.


 

Was Hecken schneiden und Rauchen im Wald gemeinsam haben

   

( Wald und Holz NRW ) 

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW informiert:  

Heckenschnitt und Baumfällung

An Straßen und in Parks werden aktuell vielerorts Hecken geschnitten und Bäume gefällt. Denn vom 1. März bis zum 30.September gibt es wichtige gesetzliche Einschränkung für den Schnitt von Hecken und Bäumen, die auch Gartenbesitzerinnen und -besitzer kennen sollten. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Auch Bäume dürfen vielerorts nicht mehr gefällt werden. Ausgenommen vom Fällverbot sind unter anderem Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, Privatgärten und in den heimischen Wäldern. Viele Städte und Gemeinden haben darüberhinaus Baumschutzsatzungen, die speziellere Regelungen enthalten können. Wer seinen Garten in Form bringen möchte, sollte sich daher vorher über lokale Regelungen informieren.

Das ganze Jahr erlaubt ist es, Hecken und Bäume wieder in Form zu schneiden, indem man zu lang gewachsene Äste eingekürzt. Der „drei Tage Bart“ darf gestutzt werden. Wer allerdings seine Gartenvögel schonen möchte, sollte damit bis zum Spätsommer warten.

In Wäldern dürfen auch weiter Bäume gefällt werden. Der Hauptteil der Arbeiten findet zwar im Winter statt. Dennoch ist die Forstwirtschaft darauf angewiesen, ganzjährig Bäume fällen zu dürfen. Vorausgesetzt ist selbstverständlich die Einhaltung wichtiger Artenschutzkriterien. Bei Fragen können sich Waldbesucherinnen und Waldbesucher gerne an die Forstleute vor Ort wenden.

 

Warum gilt das Fällverbot nicht im Wald?

Während außerhalb des Waldes Gehölze regelmäßig jedes Jahr stark beschnitten und gepflegt werden, gibt es im Wald langjährige Ruhephasen, in denen kein Baum gefällt wird. Damit kommt es viel seltener zu Störungen der Tiere in ihrer sensiblen Fortpflanzungsphase. Außerdem fehlt bei Gartengrün, Hecken und Einzelbäumen oft eine Alternative für die Tiere. Fällt im Wald ein Baum, stehen fünf andere daneben. In der Stadt sind Hecken und Sträucher wichtige Inseln für unsere Tiere, besonders für die heimischen Vögel. In Ausnahmefällen (z.B. wirtschaftliche Notwendigkeiten oder Schadensereignisse), können im Wald auch außerhalb der Wintermonate Bäume gefällt werden.

In der Waldbewirtschaftung gibt es übrigens wichtige Regeln zum Artenschutz. So prüfen Försterinnen und Förster, ob Sie die Bäume wie geplant fällen dürfen, ohne dabei bestimmten Tierarten zu schaden. Geht das nicht, bleibt der Baum stehen.

 

Allgemeines zur Holznutzung

Jedes Jahr werden in NRW im Schnitt 7,9 Millionen Kubikmeter Holz im Wald geerntet, während 9,4 Millionen Kubikmeter wieder nachwachsen.

- So werden nicht mehr Bäume aus dem Wald entnommen, als nachwachsen können.

- Die Nutzung von Holz ist aktiver Klimaschutz. Denn in dem Holz der gefällten Bäume ist eine Menge CO2 gespeichert, das der Baum in seinem Leben zum Aufbau seiner Zellen benötigt.

- Holz aus heimischen Wäldern hat kurze Transportwege.

- Die Verwendung von Holz aus heimischen Wäldern ist wirklich nachhaltig.

- Andere Materialien wie Kunststoffe, Metalle und Mineralien werden unter großem Energieaufwand hergestellt bzw. abgebaut.

- Mit dem Geld aus dem Holzverkauf können Waldbesitzende neue Bäume pflanzen, Waldwege pflegen und Erholungseinrichtungen finanzieren. Die Erlöse kommen also auch der Allgemeinheit zu Gute.

- Über zwei Drittel der Wälder in NRW gehören privaten Waldbesitzenden.

- Beim Fällen von Bäumen geht es nicht nur um den Erlös, es dient auch der Pflege der Wälder. Denn die Bäume stehen oft so eng, dass sie keine großen Kronen entwickeln können. Eine große Baumkrone gibt dem Baum aber Stabilität und macht ihn nicht so anfällig gegenüber Sturm.

- Für Waldbesucherinnen und Waldbesucher wirkt das Fällen der Bäume oft wie ein massiver Eingriff in das Ökosystem Wald. Der erste Eindruck täuscht. Schon nach einem Jahr ist oft nicht mehr viel zu sehen. Die Bäume, die stehen bleiben, schließen innerhalb weniger Jahre die Lücken.

- Da wo ein Baum fällt, kommt mehr Licht auf den Waldboden. So können auch wieder neue Bäume nachwachsen.

- An öffentlichen Straßen und Wegen müssen Bäume oft aus Sicherheitsgründen beschnitten oder ganz abgeerntet werden.

  

Offenes Feuer und Rauchen verboten

Raucherinnen und Raucher sollten ihre letzten Zigaretten beim Waldspaziergang genießen. Denn Rauchen im Wald ist ebenfalls ab dem 1. März verboten. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober. Feuer machen und Grillen im Wald sind selbstverständlich ganzjährig verboten.

Beim "Angrillen" bitte beachten: 100 Meter Abstand zum Wald sind Pflicht. Einige Kommunen bieten in ihren Wäldern spezielle genehmigte Feuerstellen für Lagerfeuer und Grillabende an. Hier gilt das Verbot natürlich nicht.

Auf den ersten Blick scheint der 1. März übertrieben früh. Jedoch herrscht gerade im Frühjahr häufig eine hohe Waldbrandgefahr. Grund dafür sind trockene Pflanzenteile aus dem letzten Jahr wie Gräser, abgestorbene Äste und Laub. Zudem sind unsere Laubbäume noch kahl, so dass die Frühjahrssonne bis auf den Boden scheinen kann und diesen trocknet.


   

Betretungsverbot für Wälder im Bereich Bielefeld nicht verlängert

  

( Wald und Holz NRW)   

Das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe informiert:

Das Betretungsverbot für Wälder im Bereich Bielefeld wird nicht verlängert. Das flächige Betretungsverbot war als Folge des Orkantiefs "Friederike" angeordnet worden.

Das Regionalforstamt weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass mit der Aufhebung des Betretungsverbotes noch längst nicht alle Gefahrensituationen beseitigt worden sind. Bisher wurden vorrangig die Bereiche an Straßen und Wegen abgearbeitet. Allerdings befinden sich noch immer viele akute Gefährdungspotentiale in den Waldbeständen. Die Aufräum- und Erntearbeiten werden sich voraussichtlich bis in den Herbst hineinziehen.

Das Regionalforstamt warnt eindringlich und appelliert an alle Waldbesucher, sich vorsichtig und umsichtig im Wald zu bewegen. Es wird empfohlen, offensichtliche Bereiche mit Sturmschäden nach wie vor zu meiden. In einigen Regionen, insbesondere im Bereich Sennestadt, sind die Gefahren noch derartig heftig ausgeprägt, dass ein Betreten mit akuter Lebensgefahr verknüpft sein könnte. Schräge, angeschobene Bäume und Kronen- und Astbrüche sowie aufgestellte Wurzelteller und unter starker Spannung liegendes und stehendes Holz könnte jederzeit und plötzlich brechen und kippen. Das bedeutet gerade für den Laien ein unabschätzbares Risiko. Lokal aufgestellte Sperrschilder sind daher unbedingt zu beachten. Für Bereiche, in denen Holzerntemaßnahmen durchgeführt werden, besteht generell ein absolutes Betretungsverbot. 

Das Regionalforstamt stellt ganz klar fest, dass die Waldbesucher zwar das Recht haben, den Wald zu betreten, dies aber auf eigene Gefahr tun. Die Waldbesitzenden haben, auch nach einem solchen Schadereignis, keine grundsätzliche Verkehrssicherungspflicht für Waldbereiche, sind aber in Zusammenarbeit mit dem Forstamt bemüht, die Situation Stück für Stück zu entspannen.

 


 

Orkantief "Friederike" hat zugeschlagen - Lebensgefahr im Wald!

 

( Andreas Roefs / Wald und Holz NRW )

Das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe informiert: 

Das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe hat sich auf Grund der Verhältnisse und Gefahrenpotentiale entschieden, für die Wälder in den Kreisen Minden-Lübbecke, Herford, Lippe, Gütersloh und der Stadt Bielefeld ein absolutes Betretungsverbot für den Wald anzuordnen. Dieses Betretungsverbot gilt der Gefahrenabwehr, also dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger. Es gilt ausnahmslos für alle Waldbereiche, also auch für Waldflächen, die nicht extra durch Schilder oder Sperren gekennzeichnet sind. Das Betretungsverbot ist zunächst bis zum 31. Januar festgeschrieben.

Das Regionalforstamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger sich verantwortungsvoll zu verhalten und die Anordnung zu akzeptieren, denn die Gefahren sind für den Laien nicht immer und eindeutig erkenn- und nachvollziehbar. In vielen Bereichen besteht absolute Lebensgefahr durch abgebrochene oder angeschobene Bäume, durch Kronenteile und Äste sowie durch aufgeklappte Wurzelteller.  

Das Regionalforstamt wird die Gefahrensituation permanent beobachten und je nach Entwicklung und Zustand die Verbotsanordnung verlängern.

 

 


 

 

Ess-Kastanie (Castanea sativa) - Baum des Jahres 2018 

 

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW informiert:

Das Kuratorium der Dr. Silvius Wodarz Stiftung wählt jedes Jahr eine Baumart zum "Baum des Jahres". Für dieses Jahr wurde die Ess-Kastanie / Edelkastanie (Castanea sativa) ausgewählt.

Der folgende Link bringt Sie auf die Seite des Kuratoriums:

►      Baum des Jahres 2018

 

Wenn Sie mehr über die Baumart erfahren wollen, bringt Sie dieser Link auf die interessante Seite von "Wald.de":

►      Wissenswertes über die Ess-Kastanie

  

 


 

 

Einschränkungen für Gehölzschnitt ab 1. März 

  

( Andreas Roefs / Wald und Holz NRW )  

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW informiert:

Vom 1. März bis zum 30. September gelten vielerorts strenge Vorschriften für die Baum- und Gehölzpflege. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Vor allem außerhalb des Waldes greifen die strengen Vorschriften. Im Garten- und Parkbereich dürfen Gebüsche, Hecken und andere Gehölze nicht abgeschnitten werden. Baumfällungen in Gärten sind nach Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, es gelten jedoch teils regional sehr unterschiedliche Regelungen. Wer im Garten die Säge an den Stamm setzt, sollte sich vorher bei der zuständigen Stadtverwaltung (Umweltamt) informieren. Erlaubt ist es weiterhin, Hecken und Bäume wieder vorsichtig in Form zu bringen, indem die Jahrestriebe eingekürzt werden. Der „Dreitagebart“ darf also gestutzt werden. Vor allem wenn die Bäume Brut- und Nistplätze geschützter Arten beherbergen, ist das Fällen der Bäume nur mit Außnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig.

Wichtig: Waldflächen sind von diesen Verboten ausgenommen. Hier dürfen weiterhin Bäume gefällt werden. Dieser Unterschied führt jedes Jahr zu Missverständnissen. Und gerade in den vergangenen Jahren, wurde der Ton im Wald schärfer. Nicht nur einmal wurden in den letzten Jahren Forstleute und Waldbesitzer bei Fällarbeiten persönlich angegangen. Dass Waldarbeiter von Spaziergängern angepöbelt werden, ist vor allem in Ballungsregionen fast schon an der Tagesordnung.Während in Gärten und Städten die Gehölze regelmäßig jedes Jahr stark beschnitten und gepflegt werden, gibt es im Wald langjährige Ruhephasen, in denen kein Baum gefällt wird. Damit kommt es viel seltener zu Störungen der Tiere in ihrer sensiblen Fortpflanzungsphase. Des Weiteren fehlt bei Gartengrün, Hecken und Einzelbäumen oft eine Alternative für die Tiere. Fällt im Wald ein Baum, finden sich in der Nachbarschaft noch ausreichend Brut- und Nistplätze. In der Stadt sind Hecken und Sträucher wichtige Inseln für unsere Tiere, besonders für die heimischen Vögel. In der Waldbewirtschaftung gibt es übrigens auch strenge Regeln zum Artenschutz. So prüfen Försterinnen und Förster, ob Sie die Bäume wie geplant fällen dürfen, ohne dabei bestimmten Tierarten zu schaden. Geht das nicht, bleibt der Baum stehen.  

 

 


 

    

Plagegeister auf dem Vormarsch

Jetzt sind sie wieder unterwegs, die Zecken. Der milde Winter und der warme Temperaturverlauf begünstigen die Entwicklung der Plagegeister. Welche Gefährdung von ihnen ausgehen kann und welche Möglichkeiten der Prävention oder Behandlung bestehen, finden Sie auf der folgenden Internetseite: 

►  Zecken-Info

 

 


 

 

Infos zum Wetter und Warnmeldungen  

 

 

( Andreas Roefs / Wald und Holz NRW )

Der "Deutsche Wetterdienst" bietet das ganze Jahr über auf seinen Internetseiten aktuelle Info-Artikel zum Thema Klima und Wetter an. Die Seiten sind sehr ausführlich gestaltet und können kostenlos genutzt werden.

► Startseite "Deutscher Wetterdienst"

► Klima und Umwelt

► Waldbrandgefahren-Index

 

 


 

   

                ( Andreas Roefs / Wald und Holz NRW )  

 


  

          Links                       Impressum                  Datenschutzerklärung

  


 

Stand: Juni 2018