Häufige Fragen 


  

Sollte man die heimischen Vögel im Winter füttern?

Das kommt darauf an und die Meinungen zu diesem Thema gehen z.T. weit auseinander. Grundsätzlich sehen wir es so, dass man die Vogelwelt mit geeigneten Futtergaben in der Winterzeit füttern kann. Dann müssen aber ein paar einfache Regeln beachtet werden.

► Futter vor Nässe (Regen und Schnee) schützen. Dazu sind am besten Vogelhäuser und Futterspender geeignet.

► Vogelhäuser müssen bisweilen gereinigt und desinfiziert werden, da sich sonst Krankheiten über den Vogelkot übertragen können.

► Möglichst im Spätherbst mit der Fütterung beginnen, damit sich die Vögel darauf einstellen können. Dann ist es aber auch wichtig, die Fütterung konsequent weiterzuführen, weil sich die Vögel darauf verlassen. 

► Vogelhäuser oder Futterspender möglichst "feindsicher" (Schutz vor Katzen, Greif- und Krähenvögel) plazieren.

► Als Futter können die meisten Körnermischungen (Sonnenblumenkerne, Haselnussbruch, Getreide), Meisenklöße oder Ringe sowie Weichfutter (Apfelstücke oder Rosinen) angeboten werden. Kein gesalzenes Futter oder altes Brot auslegen. Das Fettfutter kann man auch prima selber herstellen. Rezepte gibt es beim BUND und auch im Internet.

  

Wem gehört eigentlich der Wald in der Bielefelder Region?

Der Wald gehört überwiegend der Stadt Bielefeld und ansonsten privaten Waldbesitzern. Staatswald, also Waldflächen im Besitz des Landes NRW, gibt es erst wieder im Bereich der Stadt Borgholzhausen (Burg Ravensberg).

 

Darf jeder Mensch den Wald betreten, auch abseits der Wege?

In NRW darf jeder Waldbesucher den Wald "...zum Zwecke der Erholung" auch abseits der Wege betreten. Das steht ausdrücklich im Landesforstgesetzt. Aber es gibt auch Ausnahmen. So besteht ein Betretungsverbot für Waldflächen (abseits der Wege) in Naturschutzgebieten, in FFH-Gebieten, in Baum-Kulturen, Dickungen und auf Flächen, auf denen Holzernte betrieben wird. In der Brut- und Setzzeit sollte sich Mensch und Hund immer auf den Wegen aufhalten, um die Tiere nicht unnötig zu beunruhigen.  Im übrigen besteht für Hunde auf den Wegen kein Leinenzwang (außer in Naturschutzgebieten). Dies gilt allerdings nur für Hunde, die auf den Einfluss der Hundeführerin/des Hundeführers reagieren. Abseits der Wege müssen Hunde immer angeleint werden. Es gilt hier wie überall der Grundsatz: Rücksichtnahme auf Natur und andere Waldbesucher.

Das freie Betretungsrecht gilt nicht für Radfahrer und Reiter. Diese Gruppen müssen sich an das Wegegebot halten.

 

Darf man im Wald Rauchen, Grillen oder ein Lagerfeuer machen?

Auch diese Frage ist klar geregelt. Im Wald darf man in der Zeit von Anfang November bis Ende Februar rauchen. Grillen und offenes Feuer sind jederzeit verboten. Das macht auch Sinn, weil der Wald erheblich brandgefährdet ist.

 

Ist das Pflücken von Planzen erlaubt?

Gegen das Pflücken eines Handstraußes außerhalb eines Naturschutz- oder FFH-Gebietes ist nichts einzuwenden. Geschützte Arten (z.B. wilde Orchideen oder Schlüsselblumen) dürfen nicht gepflückt werden. Pflanzensammeln zu gewerblichen Zwecken oder in großen Mengen ist immer und überall verboten. Diese Regeln gelten auch für das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten.

 

In manchen Waldbereichen liegt altes Holz. Kann man das einfach mitnehmen?

Klare Antwort: Nein. Das Holz ist Eigentum des Waldbesitzers. Und auch wenn der Eindruck entsteht, dass das Holz doch sowieso nur da liegt und verrottet, handelt es um Eigentum. Oft verbleiben Holz und Holzreste aus ökologischen Gründen (z.B. Totholz für bestimmte Pilz- oder Insektenarten) ganz bewusst im Wald.

 

Zur Zeit findet man überall Nacktschnecken. Eine Gefahr für Garten und Wald?

Als Nacktschnecken bezeichnet man unterschiedliche Arten von Landschnecken ohne ein Gehäuse. Sie meiden direkte Sonneneinstrahlung und sind überwiegend nachts oder bei feucht regnerischer Witterung aktiv. Sie ernähren sich von Pflanzen und sonstigen organischen Bestandteilen.

Für den Wald bedeuten die Nacktschnecken keine Gefahr, auch, wenn sie, wie in diesem Jahr, in ungeheuren Massen auftreten. Sie gehören latent zum Lebensraum dazu. Im Garten können sie an Nutz- und Zierpflanzen allerdings zu erheblichen Schäden durch Abfraß führen. Ihr Nahrungsspektrum ist dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Nacktschnecken haben nur wenige Fraßfeinde. Lediglich Igel und manche Vogelarten nehmen sie als Nahrung auf. Eine Bekämpfung der Schnecken ist bei einem Massenauftreten sehr schwierig. Der Einsatz von indischen Laufenten hat sich als sehr wirksam erwiesen. Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit die Schnecken einzusammeln. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie man weiter mit den 'gefangenen' Schnecken verfährt. Weitere Informationen finden Sie im Internet (z.B. Wikipedia).

 


 

  

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Stand: Juni 2018